Antrag 016

Einsetzung einer gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur (Föderalismuskommission III)

Antragsteller: Benjamin Strasser MdB, Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, Hartfrid Wolff, Dr. Florian Toncar MdB, Dr. Jens Brandenburg MdB, Pascal Kober MdB und KV Ravensburg

Unsere nationale Sicherheitsarchitektur ist durch vielschichtige Bedrohungen in Schieflage geraten. Es ist höchste Zeit, sie neu auszurichten. Wir brauchen eine ehrliche und ernsthafte Diskussion über unsere Sicherheitsarchitektur. Leider sieht der jetzige Bundesinnenminister Horst Seehofer dazu überhaupt keinen Grund. Schon unmittelbar nach seinem Amtsantritt konstatierte er, dass die Strukturen der Sicherheit in unserem Land stimmen würden. Sein Vorgänger Thomas de Maizière kam im Januar 2017 zu einem anderen Ergebnis, auch wenn er mit seinen zentralistischen Vorschlägen zur Reform der Sicherheitsarchitektur teilweise übers Ziel hinausgeschossen ist. Die Debatte darüber wurde vor allem von unionsgeführten Ministerpräsidenten im Keim erstickt. Sie ist aber nötiger denn je und dazu wollen wir Freien Demokraten einen Beitrag leisten. Denn die Akteure im Bund und in den Ländern müssen an einen Tisch und zu trag-und konsensfähigen Lösungen kommen.

Die schreckliche Mordserie des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), der islamistische Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt aufdem Berliner Breitscheidplatz, aber auch schon der weiter zurückliegende Terror der Rote Armee Fraktion (RAF) haben gezeigt: Die Zusammenarbeit von Polizei-, Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten im föderalen System der Bundesrepublik ist kompliziert und läuft Gefahr, an seine Grenzen zu stoßen. Der zielgerichtete Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Bundes- und Landesbehörden erfordert großen Aufwand. Bei der Absprache undKoordination von belastbaren Verantwortlichkeiten hapert es in großer Regelmäßigkeit. Zu oft heißt es: Für die Sicherheit sind in Deutschland viele zuständig, aber wenn es darauf ankommt, niemand verantwortlich.

Weil Vorschläge vom Bund oft genauso wie Vorschläge von den Bundesländern jeweils reflexartig vom anderen abgelehnt werden, ist es an der Zeit, dies in einer konzertierten Aktion anzugehen.

Deshalb fordern die Freien Demokraten in Baden-Württemberg, eine Kommissionzur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur (Föderalismuskommission III) einzusetzen.

In diese gemeinsame Kommission entsenden der Bundestag und der Bundesrat je 16 ihrer Mitglieder sowie je 16 Stellvertreter.

Die Kommission erarbeitet Vorschläge zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur mit dem Ziel, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern im Sicherheitsbereich zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern, und legt diese im Jahr 2021 den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vor.

Die Kommission soll insbesondere

– Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern beim Verfassungsschutz klarer regeln und effizienter gestalten; z.B. durch Fusionen oder Kooperationen über Staatsverträge

– Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern bei den Sicherheits- und Polizeibehörden klarer regeln und effizienter gestalten

– das Selbsteintrittsrecht der Bundesbehörden klar bei nationalen bzw. bundesländerübergreifenden Bedrohungslagen regeln

– Regeln für das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten erarbeiten, die Freiheit und Sicherheit in ihrer Balance angesichts der terroristischen Herausforderungen wahren und den Bedürfnissen des Informationsaustausches gerecht werden

– verbindliche Rechtsgrundlagen für das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), das Gemeinsame Analyse-und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) und das Gemeinsame Internet-Zentrum (GIZ) schaffen, mit dem Ziel eine parlamentarische Kontrolle zu ermöglichen und für klare Verantwortlichkeiten zu sorgen

– eine Grundlage für eine gemeinsame digitale Sicherheitsarchitektur zu schaffen, die einen reibungslosen Kommunikation-und Informationsablauf ermöglicht.

Sofern die Kommission Änderungen des Grundgesetzes für erforderlich hält, legt sie den gesetzgebenden Körperschaften Formulierungsvorschläge vor.

Begründung: Erfolgt mündlich.

Hier abstimmen>>

Top